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© DEHN + SÖHNE

Planung des inneren Blitzschutzes

Der innere Blitzschutz hat die Aufgabe, gefährliche Funkenbildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage zu vermeiden. Funkenbildung kann vor allem dann entstehen, wenn aufgrund eines vom Blitzstrom durchflossenen Leiters (Ableitung) hohe Potentialunterschiede zu metallischen oder elektrisch betriebenen Anlageteilen entstehen.
Vor allem Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind besonders zu schützen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zwischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht.
Um Schäden innerhalb der baulichen Anlage zu vermeiden, ist ein Blitzschutz-Potentialausgleich nach DIN VDE V 0185 Teil 3 erforderlich. Hierzu müssen die folgenden Anlagenteile mit dem Potentialausgleich verbunden werden:

  • Metallkonstruktionen der baulichen Anlage
  • Installationen aus Metall
  • Äußere leitende Teile
  • Einrichtungen der elektrischen Energie und Informationstechnik 

Der Potentialausgleich sollte im Kellergeschoss oder auf Erdniveau installiert werden. Dabei müssen die Leitungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik über Blitzstromableiter an den Potentialausgleich angeschlossen werden. Die Blitzstromableiter müssen so nah wie möglich am Eintritt der Leitungen in die bauliche Anlage mit dem Potentialausgleich verbunden werden.