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Blitzschutz für Photovoltaikanlagen

Bei der Planung und Realisierung des Blitzschutzes für PV-Anlagen sind viele Bereiche der Systemtechnik zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Einbindung von PV-Anlagen in vorhandene Blitzschutzsysteme. Laut VdS2010 ist ein Blitzschutzkonzept der Schutzklasse III für PV-Anlagen ab 10kW vorzusehen.

Unabhängig davon, ob das Blitzschutzkonzept für die PV-Anlage neu erstellt oder auch das vorhandene Konzept belassen oder angepasst wird, unterliegt die Installation einer PV-Anlage größter Sorgfaltspflicht. Bei Gebäuden mit vorhandener Blitzschutzanlage kann es aber ohne weiteres vorkommen, dass durch die Montage der PV-Anlage der vorhandene Blitzschutz des Gebäudes beeinträchtigt oder unwirksam wird.

Vorhandene Blitzschutzanlagen an Gebäuden können ggf. technisch überholt oder nicht mehr normgemäß sein, genießen aber Bestandsschutz, solange keine Änderungen vorgenommen werden. Werden solche Gebäude mit PV-Anlagen bebaut, erlischt dadurch auch gleichzeitig der Bestandsschutz für eine evtl. überalterte Blitzschutzanlage!

Damit alle Belange einer fach- und normgerechten Lösung einer Blitzschutzanlage in Verbindung mit der PV-Anlage gelöst werden, stehen wir Ihnen mit unserem Fachpersonal zur Verfügung.