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Prüfung von Blitzschutzsystemen

Die Prüfung des Blitzschutzsystems muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. (Siehe DIN EN 62305-3 oder VDE 0185-305-3).

Eine Blitzschutzfachkraft (entsprechend DIN EN 62305-3 Beiblatt 3) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann.

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauerhafte Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie sollen alle 1 bis 4 Jahre durchgeführt werden.

  • Bei baulichen Anlagen der Schutzklassen I und II sollte die Sichtprüfung jährlich und eine umfassende Prüfung alle 2 Jahre erfolgen.
  • Bei baulichen Anlagen der Schutzklassen III und IV sollte die Sichtprüfung alle 2 Jahre und eine umfassende Prüfung alle 4 Jahre erfolgen.
  • Prüfung kritischer Systeme sollte bei baulichen Anlagen aller Schutzklassen jährlich erfolgen.
  • Explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden. 

Alle Prüfergebnisse sind in einem Blitzschutz-Prüfbuch festzuhalten. Nur so ist es möglich, bei einem Blitzeinschlag entstandene Personen- und Sachschäden von den Versicherungen gedeckt zu bekommen.