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Wartung von Blitzschutzsystemen

Die VDE 0185-305 schreibt es zwingend vor. Nach dieser Vorschrift und den Vorgaben der Schadensversicherer müssen Blitzschutzanlagen ständig in betriebsbereitem Zustand sein. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel behoben und die Anlage auf den Stand der Technik gebracht wird. Wird ein Mangel festgestellt, ist dem Eigentümer der baulichen Anlage auferlegt, sofortige Instandsetzung und Fehlerbehebung zu veranlassen. Wird dies unterlassen und es kommt bei einem Blitzeinschlag zu Personenschäden, werden unweigerlich Verantwortliche gesucht und gegebenenfalls bestraft.
Reparaturen und Wartung an Blitzschutzanlagen sollten unbedingt nur von einem Blitzschutz-Fachunternehmen durchgeführt werden.

Die Häufigkeit der Durchführung von Wartungsarbeiten ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Witterungs- und umgebungsbezogenem Qualitätsverlust
  • Einwirkung von direkten Blitzeinschlägen und daraus entstandene mögliche Schäden
  • Schutzklasse der baulichen Anlage

Die Maßnahmen der Wartung sollten differenziert für jedes Blitzschutzsystem festgelegt und fester Bestandteil des Gesamtwartungsprogrammes der baulichen Anlage werden.

Nachstehende Maßnahmen sollte eine Wartungsroutine enthalten:

  • Prüfen aller Leiter und Bauteile des Blitzschutzsystems
  • Messen des elektrischen Durchgangs von Installationen des Blitzschutzsystems
  • Messen des Erdungswiderstandes der Erdungsanlage
  • Sichtprüfung aller Überspannungsschutzgeräte an den eingeführten Leitungen der Elektroanlagen und der Kommunikationssysteme, ob Beschädigungen oder Auslösungen vorliegen
  • Wiederbefestigung von Bauteilen und Leitern
  • Prüfung der unveränderten Wirksamkeit des Blitzschutzsystems nach zusätzlichen Einbauten oder Änderungen an der baulichen Anlage
  • Von allen Wartungsarbeiten sollten vollständige Aufzeichnungen erstellt werden.